Diese Ergänzung zur Privacy Policy erläutert Vorgaben der EU-DSGVO, sofern die DSGVO auf unsere Verarbeitung anwendbar ist.
BudgetTor, Schweiz. Sofern rechtlich erforderlich, benennen wir einen EU-Vertreter und informieren hierüber in dieser Richtlinie.
Art. 6 Abs. 1 DSGVO: lit. a (Einwilligung), lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Pflichten), lit. f (berechtigte Interessen) – je nach Kontext der Verarbeitung.
Einwilligungen sind freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; die Rechtmässigkeit bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Sorgfältige Auswahl von Dienstleistern, Verträge gemäss Art. 28 DSGVO; Verarbeitung ausschliesslich auf Weisung und mit geeigneten Sicherheitsmassnahmen.
Nur bei geeigneten Garantien (Art. 46 DSGVO, z. B. EU-Standardvertragsklauseln) oder auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses.
Aufbewahrung personenbezogener Daten nur solange wie nötig bzw. gesetzlich vorgeschrieben; anschliessend Löschung/Anonymisierung.
Technische und organisatorische Massnahmen, regelmässige Wirksamkeitsprüfungen und Protokollierung.
Falls erforderlich, führen wir Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und pflegen Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten gemäss Art. 30 DSGVO.
Wir treffen keine automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO.
Betroffene Personen können Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO).
Diese Richtlinie wird bei Bedarf angepasst; gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.